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FAQ zu Leistungen von deutschland-relaxt

Herzlich willkommen auf unserer FAQ-Seite! Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Produkten und Dienstleistungen von deutschland-relaxt. Wir beantworten Ihnen im FAQ-Bereich Fragen, zur Nutzung unseres Online-Buchungskalenders, zu unseren Produkten oder zu unseren Geschäftsabläufen. Unser Ziel ist es, Ihnen hier eine umfassende und leicht verständliche Ressource zur Verfügung zu stellen, die Ihnen bei Ihren Anliegen weiterhilft.

Unsere FAQ-Seite wird kontinuierlich aktualisiert, um sicherzustellen, dass Sie stets Zugang zu den neuesten Informationen haben. Sollten Sie dennoch keine Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren. Unser engagiertes Support-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen.

Wir hoffen, dass Sie hier die Antworten finden, nach denen Sie suchen!

Massagen für Mitarbeiter in Unternehmen

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für die Mitarbeiter Massagen?

Nein, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Da wir hauptsächlich mit fest angestelltem Personal arbeiten und daher Planungssicherheit brauchen, gibt es lediglich eine Kündigungsfrist des Auftrags von 4 Wochen zum Monatsende.

Muss eine Mindestteilnehmerzahl für die Massagen garantiert werden?

Nein. Die Erfahrung der letzten 15 Jahre zeigt, dass das Massageangebot in der Regel sehr gut angenommen und genutzt wird. Jedoch behalten wir es uns vor, bei einer zu geringen Teilnehmerzahl an einem Tag die Massagen unsererseits auch kurzfristig abzusagen. Dem Unternehmen oder den Massageteilnehmern entstehen dabei keine Kosten.

Was ist, wenn jemand seinen Termin kurzfristig nicht wahrnehmen kann und nicht rechtzeitig storniert hat?

Termine können bis 24 Stunden vorher selbst kostenfrei im Portal storniert werden. Sofern ein nicht oder zu spät abgesagter Termin anderweitig genutzt wird, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Bleibt der Termin ungenutzt stellen wir die vereinbarte Ausfallgebühr in Rechnung. Aber die kann vermieden werden, wir informiert werden und den Termin anderweitig vergeben können oder wenn der Teilnehmer sich selbst um Ersatz kümmert und einen Kollegen/in ein seiner Stelle schickt. 

Welche Kosten hat der Arbeitgeber mit dem Massage Angebot?
Die Kosten können voll und ganz vom Arbeitgeber übernommen werden oder auch vollständig vom Arbeitnehmer oder zwischen beiden anteilig aufgeteilt werden. Wir beraten Sie gern. 
Wie können die Termine für die Massagen vereinbart werden?
Wir haben für unsere Firmenkunden ein Portal mit individualisiertem Registrierungslink (ebenfalls individuellen Konditionen). Hier kann jeder seine Termine selbst buchen, verschieben und stornieren, seine Terminhistorie einsehen und für die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen ausdrucken, Guthaben verwalten u.v.m. Unser Portal ist DSGVO-konform und wurde eigens für unsere Zwecke programmiert. Es liegt auf einem deutschen Server und ist damit im Gegensatz zu Google Kalendern etc. viel sicherer. 
Alternativ können Termine auch intern geplant werden oder auf Zuruf stattfinden. 
Wie lange sollte eine Massage pro Mitarbeiter dauern?
Das hängt unter anderem davon ab, ob die Massagen auf dem mobilen Massagstuhl durch die Kleidung stattfinden oder in einem separaten Raum, auf einer Liege, mit Öl auf der Haut. Bei der Liege empfehlen wir die Termintaktung von 25 oder 30 min, sodass 5 Minuten für Aus- und Anziehen etc. zur Verfügung stehen und die effektive Massagezeit 20 bzw. 25 Minuten lang ist. 
Bei den Massagen auf dem Stuhl können Termine schon ab 15 oder 20 Minuten stattfinden. 
Sind die Massagen steuerlich absetzbar?
Ja. Gern lassen wir Ihnen hierzu die entsprechenden Paragrafen der anwendbaren Gesetzesbücher, sowie Gerichtsurteile etc. zukommen. 
Massagen sind im Rahmen der Präventionspauschale nicht absetzbar, da der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) entschieden hat, dass Massagen nicht als förderbare Präventionsleistung gelten. Das Ziel der Präventionsmaßnahmen, die der GKV-Spitzenverbandes als solche im Sinne des 20 SGB V anerkennt, müssen individuell Verhaltensbezogen sein und in Eigenregie anwendbar – das trifft auf Massagen nicht zu, da ein Therapeut sie durchführt.
Hat Deutschland-relaxt ein Zertifikat der Prüfstelle Prävention?
Die „Prüfstelle Prävention“ stellt Zertifikate lediglich für Präventionskurse aus, nicht für den Anbieter im Allgemeinen und auch nicht für alle Leistungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (gkv-spitzenverband) hat den Leitfaden Prävention entwickelt und Massagen nicht als Prävention eingestuft, da es ebenfalls eine Therapieform ist (also etwas, das bei bestehender Krankheit angewendet wird). Zudem ist Ziel des „Leitfaden Prävention“ die „individuelle Verhaltensbezogene Prävention“ – also dem einzelnen Teilnehmer auch eine Anleitung an die Hand zu geben, die er anschließend in Eigenregie weiterführen kann, um seine Gesundheit zu verbessern – das ist bei Massagen nicht möglich. Daher gibt es für Massagen generell kein Zertifikat nach 20 SGB V.
Alle unsere Präventionskurse haben dieses Zertifikat! 
Entstehen dem Unternehmen / Arbeitgeber irgendwelche Kosten für die Massagen?

Nein, es gibt Modelle, bei denen dem Arbeitgeber / Unternehmen keinerlei Kosten entstehen. Welche Kosten in welcher Höhe er übernehmen möchte, können wir mit Ihnen gemeinsam ausarbeiten.